Aktuelle Hinweise & Abrechnung

Aktuelle Hinweise

Ich befinde mich vrs. bis zum 30. Juni 2024 in Elternzeit. Therapieanfragen können jeder Zeit an meine Email-Adresse (kontakt@kjp-warming.de) geschickt werden. Ich beantworte alle Emails, sobald ich aus der Elternzeit zurück bin.

Ab dem 01. Juli 2024 habe ich Therapieplätze frei.

Ich rechne mit allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ab.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte die Versicherungskarte, das gelbe Untersuchungsheft, Vorbefunde und Schulzeugnisse in Kopie mit.

Abrechnung

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe

Wir vereinbaren zunächst einen Termin zum Kennenlernen/Erstgespräch.
Bei den privaten Kassen gibt es sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen, so dass die Kostenübernahme vom individuellen Vertrag mit der Krankenkasse abhängt. Wenn eine Psychotherapie bei mir gewünscht ist, benötigen Sie vor Therapiebeginn eine Zusage Ihrer privaten Krankenversicherung zur Aufnahme einer Psychotherapie „Verhaltenstherapie“. In einigen Fällen ist ein Eigenanteil (Selbstbehalt) definiert und/oder die Stundenanzahl pro Jahr kann begrenzt sein. Eine vorherige Nachfrage bei der eigenen PKV ist sinnvoll, da das Antragsverfahren sehr unterschiedlich sein kann. 
Die Honorarhöhe orientiert sich an der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler*innen 

Wir vereinbaren zunächst einen Termin zum Kennenlernen/Erstgespräch. Wenn eine Psychotherapie bei mir gewünscht ist, entfällt in diesem Falle (Selbstzahlerbasis) das Antragsprozedere über die Krankenkasse. 

Zudem werden keine Daten (bspw. Diagnose) an Dritte weitergegeben. Es wird eine Privatrechnung erstellt, die Sie selbst begleichen. Ich richte mich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Eine Abrechnung über alle gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Krankenkassenkarte mit.